Allgemeine Geschäftsbedingungen (Teil 1 Abonnements) 

§ 1 Geltungsbereich/Vertragsgegenstand 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Teil 1 der

MTD-Verlag GmbH
Vertreten durch den Geschäftsführer Carl Otto Maurer
Schomburger Str. 11, 88279 Amtzell
Tel.: +49 (0)7520 958-0 
Fax: +49 (0)7520 958-99
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

regeln  das Abonnement für die von der MTD-Verlags-GmbH (nachfolgend „Verlag“ genannt) als Print-Version, als Fax-Dienst, als E-Mail-Version und auf CD-ROMschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Bestellung durch den Kunden akzeptierten Fassung. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Kunden können unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihren Computer herunterladen, in wiedergabefähiger Form speichern und ausdrucken . 

§ 2 Zustandekommen und Laufzeit des Abonnements

1. Die Online-Darstellung unseres Zeitschriftensortiments stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Der Vertrag über das Abonnement einer Zeitschrift kommt zustande, wenn der Verlag die Annahme der Bestellung des Kunden schriftlich, per Fax oder per E-Mail erklärt hat.

2. Der Abonnementvertrag für Print-Versionen und CD-ROMs wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag bis zum 30. November des laufenden Jahres zu kündigen.

Der Abonnementvertrag für Fax- und E-Mail-Versionen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag zum Ende des laufenden halbjährlichen Bezugszeitraumes zu kündigen.

Der Abonnementvertrag für Online-Mehrwertdienste wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag bis zum 30. November des laufenden Jahres zu kündigen.

Die Kündigung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erklärt werden. Die Erklärung ist an die nachfolgend unter § 3 aufgeführte Adresse zu richten. Das Recht jeder Vertragspartei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für den Verlag insbesondere vor, wenn der Kunde: (a) die fällige Vergütung nicht bezahlt und dies nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung durch den Verlag nachholt; (b) wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere die Regelungen im § 4 schwerwiegend verletzt oder die Bestimmungen dieses Vertrages dauerhaft verletzt und die Verletzung trotz Abmahnung durch den Verlag nicht aufhört. 

§ 3 Widerrufsrecht 

Der Abonnementvertrag kann innerhalb einer Woche ab Zugang des Briefes, des Faxes oder der E-Mail, mit der/dem der Verlag die Bestellung annimmt, ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten: 

(a) schriftlich an MTD-Verlag GmbH, Schomburger Str. 11, 88279 Amtzell oder 

(b) per Fax an die Nummer 07520 958-99

(c) per e-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Bei dem Widerruf sind Kunden-Nummer und Name des Kunden anzugeben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangen Leistungen zurückzugewähren.

§ 4 Nutzungsbedingungen 

Der Kunde anerkennt den urheberrechtlich geschützten Charakter des Vertragsgegenstandes. Insbesondere ist eine Vervielfältigung, gleich auf welchem Weg, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlages gestattet. Bei auszugsweiser Übernahme des Inhaltes ist die Quelle zu nennen.

Fax- oder E-Mail-Versionen dürfen ausschließlich für das eigene Unternehmen und dessen Mitarbeiter genutzt werden. Berufspolitischen Verbänden, Vereinen, Innungen und dergleichen ist eine Weiterverbreitung ausschließlich an deren Organe zum internen Gebrauch erlaubt. Eine Weiterverbreitung an deren Mitglieder ist ausgeschlossen. Eine Weiterverbreitung an Dritte, außerhalb der eigenen Firma, ist nicht gestattet und wird juristisch geahndet.

Online-Mehrwertdienste des Verlages sind für Nutzer in der Regel während des ganzen Erscheinungstages über das Internet abrufbar. Der Download ist nur zur eigenen Nutzung gestattet. Die Weitergabe und /oder Vervielfältigung an Dritte ist nicht gestattet.

Nutzername und Passwort dienen der Legitimation beim Zugang auf die Online-Mehrwertdienste. Sie sind daher sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Der Verlag behält sich vor, den Zugang zu sperren, wenn durch Verschulden des Nutzers ein Missbrauch der Zugangsdaten, beispielsweise durch Weiterleitung an Unbefugte, erfolgt. In diesen Fällen bleibt der Nutzer zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet und hat den durch den Missbrauch entstehenden Schaden zu ersetzen. 

§ 5 Gewährleistung 

a) Für Mängel einer Print-Version leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware (sog. Nacherfüllung). Vor der Geltendmachung anderer Mängelansprüche ist uns hierzu angemessene Gelegenheit und Zeit zu geben. 

b) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 

c) Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der vertragsgemäßen bzw. gewöhnlichen Verwendung bestehen keine Mängelansprüche. 

d) Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Zeitschrift anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden. Für Kaufleute gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB. 

e) Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden richten sich nach § 7.

f) Nach dem aktuellen Stand der Technik ist es nicht möglich, Probleme im Zusammenhang mit dem Medium Internet in Gänze auszuschließen. Daher übernimmt der Verlag keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Inhalte unserer Webseiten oder für die fehlerfreie und vollständige Wiedergabe der vom Kunden in die Online-Mehrwertdienste eingestellten Daten. 

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen 

1. Die Preise für das Abonnement einer Zeitschrift ergeben sich aus den Angaben im jeweiligen Bestellformular. Bei Print-Versionen ergibt sich der Gesamtpreis aus dem Preis der Zeitschrift zzgl. der im Bestellformular aufgeführten Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

2. Der Verlag ist berechtigt, die Preise für die Print-Versionen, den Fax- oder E-Mail-Versionen, sowie den CD-ROMs mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Die Erklärung an den Besteller kann in der Print-Version, in der Fax- oder E-Mail-Version schriftlich mit der Rechnung oder per E-Mail erfolgen. Bei Preiserhöhungen kann der Besteller binnen zwei  Wochen nach Zugang der Bekanntmachung gegenüber dem Verlag außerordentlich kündigen. Die Kündigung wird zum Termin der angekündigten Preiserhöhung wirksam; bis zu diesem Zeitpunkt gilt der alte Preis. Das ordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. 

3. Zahlungen sind entweder per Bankeinzug oder innerhalb 10 Tagen netto nach Zugang einer entsprechenden Rechnung beim Kunden fällig. Der Verlag kann die Rechnungen bereits im Voraus erstellen.

4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Verlag gegenüber Kaufleuten berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Nachweis kann der Verlag einen höheren Verzugsschaden geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger entstanden ist. 

5. Der Kunde kann nur solche Gegenansprüche aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verlag anerkannt sind.  

§ 7 Haftung des Verlages auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz 

1. Der Verlag haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Ansprüche aus Gefährdungshaftung, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, Übernahme einer etwaigen Garantie für die Beschaffenheit der Zeitschriften, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

2. Der Verlag haftet ferner für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit danach für Fahrlässigkeit gehaftet wird, ist die Ersatzpflicht des Verlages allerdings auf die typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. 

3. Soweit vorstehend in § 7 Ziffern 1–2 nicht anders geregelt, ist die Haftung des Verlages auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – egal aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung, § 311a Abs. 2 BGB – ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter des Verlages, seiner Mitarbeiter und der von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen. 

4. Durch die vorstehenden Regelungen ist eine Umkehr der Beweislast nicht beabsichtigt. 

5. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Haftungsregelungen unberührt. 

6. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen ab gesetzlichem Fristbeginn. 

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand/Sonstiges 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG). Ist der Kunde Kaufmann oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, mit Ausnahme von Mahnverfahren, ist Geislingen/Steige. Der Verlag ist berechtigt, den Kunden wahlweise an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. 

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, lässt das die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Teil 2 Anzeigen)

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der Allg. Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beihefter oder Beilagen eines Werbung-Treibenden.

2. Anzeigenaufträge sind binnen Jahresfrist nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Sammel-(Verbund-)Anzeigen, Beihefter und Beilagen für verschiedene Kunden werden nach dem Grundpreis abgerechnet.

3. Nachlässe, wie sie in der Anzeigenpreisliste aufgeführt sind, gelten nur innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Erscheinen der ersten Anzeige an.

4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten – den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn der Vertrag nicht erfüllt werden konnte, weil höhere Gewalt den Verlag daran gehindert hat.

6. Ein Rücktrittsrecht besteht bis zum jeweiligen Anzeigenschluss.

7. Ändern sich die Anzeigenpreise, so treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft, es sei denn, der Auftraggeber und der Verlag haben etwas anderes vereinbart.

8. Für die Aufnahme von Anzeigen, Beilagen oder Beiheftern an bestimmten Plätzen der Zeitschrift übernimmt der Verlag keine Gewähr, es sei denn, der Auftraggeber hat eine feste Platzierung gegen Aufpreis gebucht.

9. Anzeigen, die durch ihre Gestaltung nicht als solche zu erkennen sind, werden vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gekennzeichnet.

10. Bei der Annahme und Prüfung von Anzeigentexten und Abbildungen wendet der Verlag die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn der Auftraggeber ihn irreführt oder täuscht. Für die rechtliche Unbedenklichkeit der Anzeige, der Beilage oder des Beihefters haftet allein der Auftraggeber.

11. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen oder wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.

12. Beilagen- und Beihefter-Aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Werbemittelmusters bindend. Der Verlag nimmt keine Beilagen oder Beihefter an, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck erwecken, sie seien Bestandteil der Zeitschrift. Beilagen und Beihefter, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.

13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Für die Richtigkeit der an den Verlag zurückgeschickten Probeabzüge trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Treffen die Probeabzüge nicht innerhalb der vereinbarten Frist beim Verlag ein, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.

14. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilage/Beihefter ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei 4c-Anzeigen ist ein verbindlicher Farbproof zu liefern. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Digital angelieferte Druckunterlagen müssen unseren gesondert formulierten Anforderungen auf dem Merkblatt „Elektronisch übermittelte Druckunterlagen“ entsprechen. Nur dann gewährleistet der Verlag den einwandfreien Druck der Anzeige. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei Fehlern, die auf undeutliche Niederschrift zurückzuführen sind, haftet der Verlag nicht für die richtige Wiedergabe. Kann der Verlag etwaige Mängel der Unterlagen nicht sofort erkennen, sondern werden diese erst beim Druck deutlich, so hat der Auftraggeber bei fehlerhaftem oder ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gilt auch bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Drucklegung der nächsten Anzeige auf den Fehler hinweist.

15. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, falschem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine Ersatzanzeige, aber nur insoweit, als der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung des Verlages ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

16. Druckunterlagen sendet der Verlag nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Ablauf des Vertrages, falls nichts anderes vereinbart wurde.

17. Auf Wunsch liefert der Verlag mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder maximal 2 Vollbelege geliefert.

18. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für Änderungen, die der Auftraggeber wünscht oder zu vertreten hat, sind von ihm zu bezahlen.

19. Ein Auflagenrückgang wirkt sich nur dann auf den Vertrag aus, wenn die verbreitete Auflage um mehr als 20 % sinkt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Minderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag den Auftraggeber so rechtzeitig über das Absinken der Auflage benachrichtigt hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag hätte zurücktreten können.

20. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich vor, eingehende Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung geschäftlicher Anpreisungen und von Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

21. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Bei Bankeinzugsermächtigung gewähren wir 3 % Skonto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Verlag gegenüber Kaufleuten berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Nachweis kann der Verlag einen höheren Verzugsschaden geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger entstanden ist. Bei Zahlungsverzug kann der Verlag die weitere Erfüllung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Werbeagenturen und Werbungsmittlern ist es untersagt, die vom Verlag gewährten Mittlergebühren ganz oder teilweise an ihre Auftraggeber weiterzugeben.

22. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Geislingen/Steige. 

Anzeigen

MTD

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