(11.11.2020 MTD) Die AOK Baden-Württemberg hatte mit Löwenstein Medical sowie ResMed zum 1. April 2016 einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen geschlossen (AC/TK 15/19 01 G14). Der Vertrag war zum 31. Oktober 2020 von der AOK Baden-Württemberg gekündigt worden. Nun lässt die Kasse die Regelungen und Konditionen des Vertrages weiterhin bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Der Vertrag ist abrufbar unter: www.aok.de/gp/medizintechnik/vertraege/pg14-schlafapnoe-versorgung.

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