(31.3.2021 MTD) Nach mehrmonatiger Verhandlungsdauer haben sich der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) auf einen ab 15. April 2021 geltenden neuen Vertrag zu Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (PG 17) verständigt. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist frühestens zum 14. April 2024 kündbar. BIV-OT und KKH einigten sich zudem auf eine Preisstaffelung des Stundenverrechnungssatzes. Eine Besonderheit ist laut BIV-OT die Erstattung von Besuchen beim Therapeuten nach einer Lymphdrainage. Damit solle die Qualität der Behandlungserfolge abgesichert werden.

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