(19.5.2021 MTD) Die Atmosphäre in Sachen Vertragsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringerseite im Hilfsmittelbereich war schon besser. Zu spüren bekommt das auch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Einige Krankenkassen sind in puncto Auslegung gesetzlicher Bestimmungen erfinderisch, die im § 127 SGB V aktuell festgeschriebenen Vertragsoptionen passen dem einen oder anderen auf Leistungserbringerseite nicht. Mit Antje Domscheit, Referatsleiterin Grundsatzfragen der Krankenversicherung, Wettbewerb und sonstige Verträge beim BAS, unterhielt sich die MTD-Redaktion über die aktuelle Situation. Zum Interview geht‘s hier.

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