(23.6.2021 MTD) Die AOK Baden-Württemberg hat einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V mit dem Verband CPM Therapie e. V. über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktgruppe 32 (CPM-Schienen) geschlossen. Ab 1.7.2021 regelt dieser die mehrkostenfreie Versorgung der Versicherten im Sinne einer vollumfänglichen Versorgung im Rahmen von Erst- und Folgepauschalen. Der Gesamtvertrag und Informationen zum Beitrittsmanagement sind auf https://www.aok.de/gp/orthopaedie-rehatechnik/vertraege veröffentlicht.

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