(7.7.2021 MTD) Nach gescheiterten Verhandlungen zum Reha-Vertrag mit der IKK classic hatte die ARGE – Arbeitsgemeinschaft der Leistungserbringerorganisationen (BIV-OT sowie die Leistungserbringergemeinschaften Cura-San, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell und Egroh) ein Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 1a SGB V beim BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) eingeleitet. Am 24. September 2020 reichte die ARGE Beschwerde beim BAS ein, am 24. Juni 2021 lag der von der Schiedsperson Patrick Leimig gefällte Schiedsspruch zum Vertrag IKK classic Reha vor. Die ARGE sieht sich in einer ersten Stellungnahme voll bestätigt und wertet den Schiedsspruch als „vollen Erfolg“. Der durch den Schiedsspruch definierte Vertrag tritt zum 1. September 2021 in Kraft, bis dahin gibt es Übergangsregelungen.

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