(25.8.2021 MTD) Die AOK Hessen hat eine Vereinbarung nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln zu fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktgruppe 32 zum 1. September 2021 geschlossen. Diesem Vertrag können Leistungserbringer, die alle vertraglich geforderten Voraussetzungen erfüllen, zu gleichen Bedingungen beitreten.