(3.11.2021 MTD) Die AOK NordWest hat gegenüber MTD darauf hingewiesen, dass sie den zum 30.11.2021 gekündigten Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 29 / Stomaartikel bis 31.1.2022 weiterhin uneingeschränkt gegen sich gelten lässt.

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