(8.12.2021 MTD) Erfreut zeigt sich die Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik & Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e. V., dass man sich mit der AOK Bayern auf eine Übergangsregelung beim Vertrag PG 24 (prothetische Versorgung der unteren Extremitäten) verständigen konnte. Die Übergangsregelung ist zum 1. Dezember in Kraft getreten und gilt bis 30. Juni 2022. Die wichtigsten Punkte: 1) Interimsphase: Struktur- und Passteile wurden aktualisiert; 2) Anpassung des Stundenverrechnungssatzes; 3) Aktualisierung der Material- und Einkaufspreise; 4) Anpassung der Reparaturliste mit aktuellem Stundenverrechnungssatz; 5) Anpassung der Linersysteme.

Anzeigen

MTD

Nach oben ⇑