(23.2.2022 MTD) Die DAK-Gesundheit hat zum 1. Januar 2022 mit dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) einen neuen Hilfsmittel-Vertrag geschlossen. Der bisher genutzte vdek-Hilfsmittelliefervertrag inklusive aller Beitritte endete für alle Beteiligten am 31. Dezember 2021. Gegenüber dem bisherigen Vertrag gibt es u. a. folgende Änderungen: Verwaltungsvereinfachung mit zumeist direktabrechnungsfähigen Hilfsmittelabgaben; produktspezifische Vertragsanlagen, die individuell von den Apotheken gewählt werden können; Blutzuckermessgeräte: wieder im Vertrag geregelt und bis zu einem Betrag von 15 Euro netto direkt abrechnungsfähig; Regelungen zu den Betreiberpflichten gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) wurden integriert; Abrechnung nach § 302 SGB V: elektronisches Kostenvoranschlagsverfahren (verbindliche Umsetzung ab 1.7.2022).
Für Apotheken, deren Inhaber oder Inhaberin Mitglied in einem Landesapothekerverband bzw. -verein (LAV) oder im Bundesverband Deutscher Apotheker e. V. (BVDA) ist, erfolgt der Beitritt über den Verband. Für Apotheken ohne Verbandsmitgliedschaft ist ein gesonderter Vertragsbeitritt gegenüber der DAK-Gesundheit notwendig. Details unter www.dak.de/dak/vertraege/hilfsmittellieferungsvertrag-2531220.html#/

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