Vergabenews

Kassenbeitritte zu Hilfsmittelverträgen von GWQ ServicePlus

(8.12.2021 MTD) Zum 1. Dezember 2021 tritt die BKK EWE den Hilfsmittelverträgen der GWQ ServicePlus AG zu folgenden Versorgungsbereichen bei: Blindenhilfen, Hörhilfen, Sitzhilfen, Schmerztherapie, Prothesen und parenterale Ernährung. Zum 1. Januar tritt die IKK Südwest dem Vertrag für den Versorgungsbereich Beatmung bei. Die BKK Miele tritt zum 1. Januar 2022 folgenden Hilfsmittelverträgen bei: Blindenhilfen, Hörhilfen, Orthopädietechnik, Rehatechnik, Homecare, kleine und große Medizintechnik, Diabetes.

mehr ...

LIB-OT und AOK Bayern verständigen sich auf Übergangsregelung für PG 24

(8.12.2021 MTD) Erfreut zeigt sich die Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik & Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e. V., dass man sich mit der AOK Bayern auf eine Übergangsregelung beim Vertrag PG 24 (prothetische Versorgung der unteren Extremitäten) verständigen konnte. Die Übergangsregelung ist zum 1. Dezember in Kraft getreten und gilt bis 30. Juni 2022. Die wichtigsten Punkte: 1) Interimsphase: Struktur- und Passteile wurden aktualisiert; 2) Anpassung des Stundenverrechnungssatzes; 3) Aktualisierung der Material- und Einkaufspreise; 4) Anpassung der Reparaturliste mit aktuellem Stundenverrechnungssatz; 5) Anpassung der Linersysteme.

mehr ...

AOK NordWest: gekündigter Stomavertrag gilt bis 31.1.2022 uneingeschränkt weiter

(3.11.2021 MTD) Die AOK NordWest hat gegenüber MTD darauf hingewiesen, dass sie den zum 30.11.2021 gekündigten Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 29 / Stomaartikel bis 31.1.2022 weiterhin uneingeschränkt gegen sich gelten lässt.

mehr ...

Kassenbeitritt zu Hilfsmittelvertrag (Badehilfen) der GWQ

(27.10.2021 MTD) Zum 1. November ist die IKK gesund plus für den Versorgungsbereich Badehilfen dem Hilfs-mittelvertrag der GWQ ServicePlus AG beigetreten.

mehr ...

Vertrag AOK Sachsen-Anhalt für Diabetiker-Versorgung

(20.10.2021 MTD) Zum 1. November tritt ein neuer Vertrag der AOK Sachsen-Anhalt in Kraft, der die Produktbereiche Insulinpumpen, Zubehör und Verbrauchsmaterial sowie Sonstiges (Kanülen, Pens, Lanzetten, Messgeräte) umfasst. Darüber informierte der Apothekerverband Sachsen-Anhalt laut einem Bericht von „Apotheke Adhoc“. Apotheker könnten dem Vertrag oder einzelnen Anlagen beitreten, müssten jedoch entsprechend präqualifiziert sein.

mehr ...

Anzeigen

MTD

Nach oben ⇑