(22.9.2021 MTD) Wie die DAK mitteilt, endet die Regelung der Anlage 2 Teil 2 des Arzneiversorgungsvertrages (AVV) mit dem Deutschen Apothekenverband e.V. (DAV) über die ambulante Versorgung mit bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung zum 30. September. Alle Verordnungen, die bis zum 30. September eingelöst werden, können wie bisher abgerechnet werden. Ab dem 1. Oktober ist dies jedoch nicht mehr ohne Vertragsbeitritt oder vorherige Kostenzusage möglich. Sollte über dieses Datum hinaus bereits eine Genehmigung ausgesprochen sein, so sei diese bis zum Ablaufdatum gültig. Die Voraussetzungen für die Verordnung von enteraler Ernährung auf Kassenrezept und die gesetzliche Zuzahlung ändern sich nicht. Die Vertragseinsicht und der Vertragsbeitritt erfolgen über die KKH Kaufmännische Krankenkasse per Mail an
(8.9.2021 MTD) Zum 1. Oktober ist die Ernst & Young BKK den Hilfsmittelverträgen der GWQ ServicePlus AG in den Versorgungsbereichen Orthopädietechnik, Rehatechnik, Homecare, kleine und große Medizintechnik und Diabetes beigetreten. Die Viactiv Krankenkasse ist zum 1. Oktober dem Hilfsmittelvertrag der GWQ zur Versorgung mit CPM-Bewegungsschienen beigetreten.