Vergabenews

Kassenbeitritte zu Verträgen der GWQ Service Plus

(25.8.2021 MTD) Folgende Krankenkassen sind zum 1. August Verträgen der GWQ Service Plus beigetreten: BKK Deutsche Bank AG zum Vertrag G84 (LEGS 1991 G84); Bergische Krankenkasse dem Hilfsmittelvertrag zur Versorgung mit CPM-Bewegungsschien; IKK gesund plus zum 1. September zu den Verträgen der nicht-apparativen Kompressionstherapie G40 (LEGS G40), G63 (LEGS G63), G64 (LEGS G64), G65 (LEGS G65), G67 (LEGS G67) und G77 (LEGS G77). Mit Wirkung zum 1. September tritt die BKK Deutsche Bank den Hilfsmittelverträgen zur Versorgung mit Blutgerinnungsmessgeräten sowie TENS/ EMS bei.

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Landesinnung Bayern will Preisanlagen zu RT-Verträgen mit der AOK Bayern kündigen

(28.7.2021 MTD) Die Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik und Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel e. V. will die Reißleine ziehen und die Preisanlagen zu den mit der AOK Bayern geschlossenen RT-Verträgen fristgemäß zum 31. Dezember 2021 kündigen. Dieser Schritt würde die Produktgruppen 04, 10, 11, 18, 22, 26, 28, 32, 33 und 50 betreffen. Die Innung sieht keinen anderen Ausweg, wie betont wird: „Ungeachtet dessen, dass wir mit der AOK Bayern eine temporäre Weitergeltung der Anhebung der Vertragspreise für Rollatoren und Toilettenrollstühle bis zum 30. September 2021 vereinbart haben, müssen wir dringend eine deutliche Anhebung der Vertragspreise für alle RT-Hilfsmittel fordern und erwirken.“
Infolge der weiter steigenden Kosten bei den Herstellern – insbesondere für Fracht – seien die aktuell geltenden Vertragspreise sowie Fallpauschalen bei den rehatechnischen Hilfsmitteln kaum mehr wirtschaftlich und lägen zum Teil tatsächlich unter den derzeitigen Einkaufspreisen, betont die Innung. Es sei zudem nicht absehbar, „dass diese Preise auch nur ansatzweise wieder auf das Niveau vor der Coronakrise sinken werden“, sie bleiben „voraussichtlich dauerhaft mindestens in der derzeitigen Höhe bestehen“. Die Innung betont zugleich, dass sie im Einvernehmen mit der AOK Bayern „eine deutliche Anhebung der Vergütung“ zum 1. Januar 2022 anstrebe.

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Kassenbeitritte zu Hilfsmittelverträgen der GWQ Service Plus

(28.7.2021 MTD) Mit Wirkung zum 1. August 2021 treten folgende Krankenkassen den Hilfsmittelverträgen der GWQ ServicePlus AG bei: SKD BKK, BKK Pfalz und R+V Betriebskrankenkasse zum Versorgungsbereich CPM-Bewegungsschienen 1991G05, BKK DürkoppAdler und BKK VBU dem Hilfsmittelvertrag zur rtCGM-Versorgung.

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BIV-OT schließt OT-Vertrag mit IKK classic

(7.7.2021 MTD) Die IKK classic (3,1 Mio. Versicherte) und der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) haben in einem neuen OT-Vertrag „Versorgungsqualität und eine angemessene Vergütung“ kombiniert, so die Innung. Die Vereinbarung gilt seit 1. Juli 2021 und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Im Vertrag sind eine Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes für die individuelle Versorgung von 61,50 auf 65 Euro und ab dem 2. Jahr auf 66,50 Euro sowie eine dynamische Preissteigerung von 2,5 Prozent ab dem 3. Jahr über sämtliche Produktgruppen hinweg festgeschrieben.
Ferner sei die Umsetzung des aktuellen Hilfsmittelverzeichnisses in der Produktgruppe 24 (Prothesen) ein Erfolg. Die IKK classic folge dem neuen Handbuch in der PG 24 und steigere hier bewusst die Versorgungsqualität. Der mit der IKK classic geschlossene Vertrag schließt auch Cura-San, Egroh/Egroh-Service, Landesinnung Orthopädieschuhtechnik (LIOST) Niedersachsen/Bremen, LIOST Bayern, Reha-Service-Ring, rehaVital Gesundheitsservice, Sanitätshaus Aktuell und Zentralverband Gesundheitshandwerk Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) als Mandatgeber des BIV-OT mit ein.

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Schiedsverfahren mit IKK classic: ARGE spricht von „vollem Erfolg“

(7.7.2021 MTD) Nach gescheiterten Verhandlungen zum Reha-Vertrag mit der IKK classic hatte die ARGE – Arbeitsgemeinschaft der Leistungserbringerorganisationen (BIV-OT sowie die Leistungserbringergemeinschaften Cura-San, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell und Egroh) ein Schiedsverfahren nach § 127 Abs. 1a SGB V beim BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) eingeleitet. Am 24. September 2020 reichte die ARGE Beschwerde beim BAS ein, am 24. Juni 2021 lag der von der Schiedsperson Patrick Leimig gefällte Schiedsspruch zum Vertrag IKK classic Reha vor. Die ARGE sieht sich in einer ersten Stellungnahme voll bestätigt und wertet den Schiedsspruch als „vollen Erfolg“. Der durch den Schiedsspruch definierte Vertrag tritt zum 1. September 2021 in Kraft, bis dahin gibt es Übergangsregelungen.

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