Vergabenews

RehaVital lehnt Reha-Vertrag der Pronova BKK ab

(16.6.2021 MTD) Nach einem längeren Verhandlungs-Marathon hat sich die RehaVital-Verbundgruppe/Hamburg entschieden, den ihr von der Pronova BKK vorgelegten Reha-Vertrag nicht umzusetzen. Am Ende waren es aus Sicht der RehaVital nicht nur die neuen Vertragspreise, die teilweise noch unterhalb des Preisniveaus des Vertrages aus dem Jahr 2013 gelegen hätten, sowie weitere Versorgungsbedingungen des Vertrages, wie „Endlospauschalen“, die zum „Nein“ führten.
Vor allem stößt sich die Verbundgruppe an der von der Pronova BKK an den Tag gelegten Verhandlungstaktik. So brachte die RehaVital aufgrund eigener Recherchen ans Tageslicht, dass keiner der auf einer von der Kasse kurz vor Vertragsstart am 1. Oktober 2020 vorgelegten Liste von anfänglich 15 Leistungserbringern diesen Vertrag aktiv verhandelt hatte. Folglich habe man das Bundesamt für die Soziale Sicherung (BAS) zur Prüfung des Falls eingeschaltet – allerdings erfolglos.

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Neuer OT-Vertrag von BIV-OT und SpectrumK

(9.6.2021 MTD) Einen Vertragsabschluss für die Orthopädie-Technik (OT) haben der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und die SpectrumK GmbH bekannt gegeben. Im Vertrag, der ab 1. Juli 2021 läuft, sind eine dynamische Preissteigerung von 2,75 Prozent über sämtliche Produktgruppen sowie eine Geltungsfrist von vier Jahren vereinbart. Dem Gesellschafterkreis von SpectrumK gehören rund zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen mit insgesamt rund 43 Mio. GKV-Versicherten an, darunter zahlreiche Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

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Heimat BKK tritt GWQ-Vertrag bei

(7.6.2021 MTD) Zum 1. Juni 2021 ist die Heimat BKK dem Vertrag „G04 – Kleine Medizintechnik (LEGS 1991G04)“ der GWQ ServicePlus AG beigetreten.

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KKH kündigt „Beitrittsvertrag F“

(19.5.2021 MTD) Die KKH hatte im vergangenen Jahr mehrere bundesweite Beitrittsverträge im Versorgungsbereich ableitende Inkontinenzhilfen veröffentlicht. In Bezug auf den „Beitrittsvertrag F“ hatte das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit Schreiben vom 11. August 2020 diesen als problematisch bewertet, da die Krankenkasse darin Versorgungen mit explizit benannten 10-Stellern zum Vertragsinhalt macht. Das BAS wies seinerzeit darauf hin, dass der Ausschluss von Hilfsmitteln oder die Beschränkung auf bestimmte im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Hilfsmittel bei Abschluss eines Vertrages nach § 127 Abs. 1 SGB V nicht zulässig sei, da die Krankenkasse damit in den Wettbewerb unter den Herstellern eingreife.
Im Ergebnis gelangt das BAS zu dem Schluss, dass solche Verträge nicht zulässig sind und daher nicht im Rahmen von § 127 Abs. 1 SGB V abgeschlossen werden dürfen. Die KKH hatte seinerzeit gegenüber dem BAS mitgeteilt, dass sie mit dem Vertragspartner des betroffenen Vertrages in Verhandlungen eintreten werde mit dem Ziel, einen einheitlichen Vertragspreis für die Produktart (7-Steller) festzuschreiben. – Wie die MTD-Redaktion aus gut unterrichteter Quelle erfuhr, ist die Angelegenheit nun für das BAS offiziell abgeschlossen. So habe die KKH dem BAS Ende April 2021 mitgeteilt, dass man besagten streitgegenständlichen Vertrag nach erfolgter aufsichtsrechtlicher Anordnung mit sofortiger Wirkung am 13. April 2021 gekündigt habe.

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BAS: MTD im Gespräch mit Antje Domscheit

(19.5.2021 MTD) Die Atmosphäre in Sachen Vertragsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringerseite im Hilfsmittelbereich war schon besser. Zu spüren bekommt das auch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Einige Krankenkassen sind in puncto Auslegung gesetzlicher Bestimmungen erfinderisch, die im § 127 SGB V aktuell festgeschriebenen Vertragsoptionen passen dem einen oder anderen auf Leistungserbringerseite nicht. Mit Antje Domscheit, Referatsleiterin Grundsatzfragen der Krankenversicherung, Wettbewerb und sonstige Verträge beim BAS, unterhielt sich die MTD-Redaktion über die aktuelle Situation. Zum Interview geht‘s hier.

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