Vergabenews

Leistungserbringer-ARGE zieht sich aus Verhandlung zur PG 14 mit AOK Sachsen-Anhalt zurück

(27.1.2021 MTD) Ende November hatte die AOK Sachsen-Anhalt eine Vertragsabsicht nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V als „Poolvertrag Medizintechnik“ veröffentlicht. Es geht um den Wiedereinsatz mit Hilfsmitteln diverser Produktgruppen. Nun hat sich die Leistungserbringer-ARGE bestehend aus den Unternehmen VitalAire, ResMed, RehaVital, Löwenstein Medical und Vivisol aus den Verhandlungen mit der AOK zurückgezogen. Auf Nachfrage der MTD-Redaktion begründeten Vertreter der ARGE diesen Schritt damit, dass der Vertragsentwurf zu einem möglichen „Konfliktpotenzial mit weiteren Vereinbarungen“ führen könne. Sie verweisen darauf, dass der Wiedereinsatzvertrag u. a. in den Segmenten der Produktgruppen 14 (Beatmung, Sauerstoff und Schlaftherapie) Bereiche aufgreift, zu denen es bereits eine vertragliche Regelung nach § 127 Abs. 2 (alte Fassung) in Form von Versorgungspauschalen gibt. Der neue Vertrag wiederum sehe für diese Produktgruppen Neukauf und Wiedereinsatz vor. Zudem sollten die Leistungserbringer laut Vertragsentwurf prüfen, ob Kauf/Wiedereinsatz oder Versorgungspauschalen die wirtschaftlichere Versorgungsform darstellen. Die ARGE lehnt eine zweite Variante neben bestehenden Verträgen ab. Stattdessen sollten „über Verträge klare Strukturen geschaffen bzw. bewahrt werden und keine Doppeldeutigkeiten entstehen“.
Die Basis des Vertragsentwurfs stamme aus dem Jahr 2006 und berücksichtige nicht die Möglichkeiten der Digitalisierung und entsprechend schlankere Abläufe, um den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu gestalten. Die ARGE-Mitglieder befürchten dagegen einen erhöhten Verwaltungsaufwand u.a. durch eine geforderte Anpassung des elektronischen Kostenvoranschlags und der damit verbundenen Übermittlung der Inventarnummer, auch bei Zubehör/Verbrauchsmateriallieferungen.
Die Leistungserbringer sehen auch ein Problem in der Definition der Rückholpauschale, die laut Vertrag für die Produktgruppen 01, 03, 14 und 21 alle notwendigen Tätigkeiten, die einen sofortigen Wiedereinsatz ermöglichen, wie Wartungen, Reinigung, Reparaturen, sicherheitstechnische Kontrollen oder messtechnische Kontrollen beinhaltet. Für die Leistungserbringer der ARGE stelle „die Kalkulation dieser Position eine schiere Unmöglichkeit dar“, so sei z. B. der Aspekt möglicher Reparaturen nicht vorhersehbar. Nicht nachvollziehbar sei zudem der im Angebotsformular einseitig von der AOK vorgegebene Stundensatz.

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Continentale BKK tritt GWQ-Verträgen „Schmerztherapie und parenterale Ernährung“ bei

(27.1.2021 MTD) Die Continentale BKK nimmt seit 1. Januar 2021 an folgenden Hilfsmittelverträgen der GWQ ServicePlus AG teil: 1991G73 „Schmerztherapie“ und 1991G74 „Parenterale Ernährung“. Leistungserbringer können den Hilfsmittelverträgen über das GWQ-Vergabeportal beitreten.

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Beitrittsmöglichkeit zu GWQ-Verträgen PG 03 und PG 21

(14.1.2021 MTD) Die GWQ ServicePlus hat einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V für die Versorgung mit Sicherheitsprodukten (PG 03 und PG 21) geschlossen. Der Vertrag gilt bundesweit und trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Leistungserbringer können diesem Vertrag beitreten. Auf dem Vergabeportal (http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/) kann Einsicht in die Vertragsunterlagen genommen und können die Beitrittsunterlagen heruntergeladen werden. E-Mail-Kontaktadresse bei Fragen zum Vertrag: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Kassenbeitritte zu GWQ-Verträgen „Schuhe“ und „Neurodermitis-Bekleidung/Encasings“

(14.1.2021 MTD) Die GWQ Service Plus informierte über Kassenbeitritte zu den Verträgen G84 (LEGS 1991 G84) – Schuhe sowie G83 (LEGS 1991 G83) – Neurodermitis-Bekleidung und Encasings zum 1. Januar 2021.
Kassenbeitritte zum Vertrag G84: BKK Firmus, BKK Herford Minden Ravensberg, BIG direkt gesund, BKK Diakonie, BKK Rieker Ricosta Weisser, BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg, BKK Voralb Heller*Index*Leuze, BKK DürkoppAdler, BMW BKK, Continentale BKK, Daimler BKK, Bergische Krankenkasse, Schwenninger Krankenkasse, Energie-BKK, Krones BKK, Salus BKK, SBK Siemens-BKK, Securvita, Südzucker BKK, Viactiv und Bertelsmann BKK
Kassenbeitritte zum Vertrag G83: BKK Deutsche Bank AG, BKK Diakonie, BKK EWE, BKK Freudenberg, BKK Gildemeister Seidensticker, BKK Linde, BKK Rieker Ricosta Weisser, BKK RWE, BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Continentale BKK, Krones BKK, mhplus BKK, Salus BKK, SBK Siemens-BKK, Securvita, Südzucker BKK, Wieland BKK und Audi BKK.
Leistungserbringer können den Hilfsmittelverträgen über das GWQ-Vergabeportal beitreten: https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/registrierung

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Beitrittsmöglichkeit zu Exoskelett-Vertrag der BKK Mobil Oil

(14.1.2021 MTD) Die BKK Mobil Oil hat einen Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Exoskeletten (PG 23.29.01.2) geschlossen. Diesem Versorgungsvertrag können Leistungserbringer, die die Voraussetzung zur Versorgung nach § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen und noch über keine Versorgungsberechtigung durch einen bereits geschlossenen Vertrag der PG 23.29.01.2 verfügen, beitreten, so die Kasse weiter. Ebenfalls bestehe auch für weitere Kassen des BKK-Systems eine Möglichkeit des Beitrittes. Die Unterlagen können unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. angefordert werden.

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