Vergabenews

Vertragsbeitritt – Systeme zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen

(21.12.2020 MTD) Die AOK Baden-Württemberg hat zum 1. Januar 2021 Verträge gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen geschlossen. Die Musterverträge sind unter www.aok.de/gp/medizintechnik/vertraege/pg14-schlafapnoe-versorgung veröffentlicht. Gemäß § 127 Abs. 2 SGB V können Leistungserbringer diesen Verträgen über das zuständige CompetenceCenter Hilfsmittel beitreten.

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Reha-Vertrag von SpectrumK

(15.12.2020 MTD) SpectrumK hat zum 1. Dezember 2020 einen neuen Rahmenvertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V zur Reha-Technik geschlossen. Leistungserbringer können dem Vertrag gem. § 127 Abs. 2 SGB V zu gleichen Bedingungen beitreten. Vertragsunterlagen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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AOK Hessen beauftragt Davaso mit Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer

(15.12.2020 MTD) Die AOK Hessen hat die Davaso GmbH aus Leipzig mit der Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung beauftragt. Der Vertrag läuft vom 1.2.2021 bis 31.1.2022. Gegenstand ist die Rechnungsprüfung nach den Vorgaben der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach §§ 302, 303 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern" u. a. aus dem Bereich Hilfsmittel.

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Umstrittener Rehavertrag der IKK Classic: ARGE ruft Schiedsgericht an

(8.12.2020 MTD) Die ARGE (bestehend aus BIV-OT, Curasan, RehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell und Egroh) hat Anfang Dezember gegenüber der IKK Classic die Verhandlungen über Rehaverträge offiziell für gescheitert erklärt. Trotz intensiver Bemühungen sei kein spürbares Entgegenkommen der IKK Classic zu erkennen gewesen. Dies teilte die Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik und Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel mit.
Nach wie vor sehen der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und die Landesinnung Bayern die Vertragsinhalte sowie die wirtschaftliche Basis der Verträge auch vor dem Hintergrund der zu gewährleistenden Aufgaben nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) kritisch. Die ARGE wird deshalb ein Schiedsverfahren einleiten und die Vertragsinhalte sowie die Vergütung hierüber überprüfen lassen. Die Landesinnung Bayern geht davon aus, dass es im Rahmen eines Schiedsverfahrens zu einer objektiven Bewertung der „viel zu niedrigen Vergütungssätze“ kommen wird.
Noch nicht geklärt sei der Umgang mit den Hilfsmitteln, die einerseits im Rahmen einer Fallpauschale bei Versicherten im Einsatz sind, und andererseits mit den Hilfsmitteln, die der IKK Classic gehören und bei Leistungserbringern – ohne vertragliche Regelung – eingelagert sind. Der von der IKK Classic bisher unterbreitete Lösungsvorschlag sei weder für den BIV-OT noch die Landesinnung Bayern akzeptabel.
Nach Informationen der Landesinnung Bayern hat die IKK Classic derweil neue Verträge für den Bereich Reha-Technik abgeschlossen. Vertragspartner soll die Firma Tingelhoff sein. Die Verträge sollen rückwirkend zum 1. Oktober 2020 abgeschlossen worden sein. Die IKK Classic hat diese Angaben gegenüber MTD-Instant auf Anfrage bestätigt. Das Sanitätshaus Tingelhoff habe „als Erstunterzeichner zehn einzelne Verträge zu den PGn 04, 10, 11, 18, 19, 20, 22, 28, 32 und 33 geschlossen“. Dabei wurden laut Landesinnung Bayern den Verträgen die jüngsten Verhandlungsstände, die zwischen ARGE und IKK Classic erarbeitet wurden, zugrunde gelegt. In diesem Zusammenhang betont die Landesinnung Bayern, dass es sich um keinen Vertragsabschluss der ARGE handelt.

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