Hilfsmittelverzeichnis

Hier können Sie unsere Hilfsmitteldatenbank durchsuchen. Die aktuellsten Neueinträge zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis sowie Änderungen an bestehenden Produkteinträgen (z. B. Produktbezeichnung, Artikelnummer, Konstruktionsmerkmale) können im Detail beim GKV-Spitzenverband abgerufen werden.

Produkte:

13.99.99.1000Abschlag in Prozent für das zweite Hörgerät bei beidohriger Versorgung
13.99.99.1001Abschlag in Euro für die Nachlieferung innerhalb von 6 Monaten
13.99.99.1002Abschlag in Euro für das zweite Hörgerät (13.20.01.) bei beidohriger Versorgung
13.99.99.1003Abschlag in Euro für das zweite Hörgerät (13.20.02.) bei beidohriger Versorgung
13.99.99.1004Abschlag in Euro für das zweite Hörgerät (13.20.03.) bei beidohriger Versorgung
13.99.99.1005Abschlag in Euro für den zweiten Knochenleitungshörbügel bei beidseitiger Versorgung
13.99.99.1006Abschlag in € für das zweite Hörgerät (13.20.10) bei beidseitiger (binauraler) Versorgung
13.99.99.1007Abschlag in € für das zweite Hörgerät (13.20.12) bei beidseitiger (binauraler) Versorgung
13.99.99.1010Abschlag in Euro für das zweite Tinnitusgerät (13.20.14.0) bei beidseitiger Versorgung
13.99.99.1011Abschlag in Euro für das zweite kombinierte Tinnitusgerät/Hörgerät bei beidseitiger Versorgung
13.99.99.1012Abschlag in Euro für das zweite aufsteckbare Tinnitusgerät bei beidseitiger Versorgung
13.99.99.1013Abschlag in Euro für das zweite kombinierte Tiinitusgerät/Hörgerät für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte bei beidseitiger Verordnung
13.99.99.1014Abschlag in Euro für die Nachlieferung eines Tinnituskombigerätes der PG 13.20.14.2 innerhalb von 6 Monaten
13.99.99.1015Abschlag in Euro für die Nachlieferung eines Tinnituskombigerätes der PG 13.20.14.1 innerhalb von 6 Monaten
13.99.99.1016Abschlag in € für ein nachgeliefertes Gerät (13.20.12/22)
13.99.99.1017Abschlag in € für ein nachgeliefertes Gerät (13.20.10)
13.99.99.1018Abschlag für ein nachversorgtes Hörgerät bei zunächst monauraler Versorgung (13.20.12/22)
13.99.99.1019Abschlag für ein nachversorgtes Hörgerät bei zunächst monauraler Versorgung (13.20.10)
13.99.99.1020Abschlag für ein nachversorgtes Hörgerät bei zunächst monauraler Versorgung (13.20.14.1)
13.99.99.1021Abschlag für ein nachversorgtes Hörgerät bei zunächst monauraler Versorgung (13.20.14.2)

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